Archiv für die Kategorie „Regelwerke“

Vereinsring Huttengrund e.V.

Faschingsumzug Teilnahmebedingungen 1

Hinweis zu den von der Schutzpolizei erarbeiteten Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen Um Schaden von den Teilnehmern und den Organisatoren von Umzügen abzuwenden, sind nachfolgende Regeln unbedingt einzuhalten Gestaltung von Fahrzeugen, Zugmaschinen und Motivwagen.

  • 1. Seiten und Rückfläche sind zu verkleiden Sie müssen stabil sein gegen festen Druck und dürfen max.30 cm über dem Boden enden
  • 2. Bei unterschiedlicher Spurbreite der Traktoren, ist vorne eine Schürze in Breite der Hinterräder anzubringen
  • 3. An und Aufbauten dürfen nicht scharfkantig sein oder hervorstehende Teile haben ( Verletzungsgefahr )
  • 4. Regelmaße eines Zuges: Breite 2,50 Meter Höhe 4,00 Meter Länge des gesamten Zuges 18,75 Meter (Zugmaschine mit Anhänger ) dürfen nicht überschritten werden
  • 5. Ein Zug darf nur aus einer Zugmaschine und einem Anhänger bestehen ( sonst TÜV-Abnahme notwendig )
  • 6. Lenkung, Bremsanlage und Anhängervorrichtung des Zuges müssen betriebssicher sein
  • 7. Mitfahrer auf den Wagen ( Steh- oder Sitzplatz ) sind zu schützen durch ebene , tritt- und rutschfeste Ladefläche, feste und ausreichend hohe Aufbauten und Standortsicherung die ein Hin., bzw. herunterfallen vermeiden
  • 8. Bei Personenbeförderung muß ein 12 kg Feuerlöscher mitgeführt werden
  • 9. Pferde und andere größere Tiere sind vom Umzug ausgeschlossen Teilnehmer die gegen diese Richtlinien verstoßen , müssen für eventuelle Schäden und Unfällen mit Personen selbst haften

Teilnahmebedingungen 2

Hinweis zu den von der Schutzpolizei erarbeiteten Richtlinien für die Durchführung von Umzügen Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

  • 1. Aufstellungszeit :ab 12.00 Uhr Abmarsch : 13.00 Uhr
  • 2. Aufstellungspunkt Wahlerter Str. Anfahrt über Huttentalstr. o. Hirtenstr.
  • 3. Reihenfolge der Gruppen Erfolgt erst nach Eingang Ihrer Anmeldung
  • 4. Abstand von Gruppe zu Gruppe während der Fahrt ca. 10 Meter
  • 5. Zuggeschwindigkeit Schritt – Tempo
  • 6. Fahrstrecke des Zuges Neu ist ausgeschildert. Auflösung des Zuges Huttengrundhalle
  • 7. Flaschen-Kartons, Dosen und andere feste Gegenstände dürfen von den Teilnehmern des Zuges nicht geworfen werden
  • 8. Benutzung von Knallkörpern ist untersagt
  • 9. Die Wagen dürfen während der Fahrt nicht verlassen oder bestiegen werden
  • 10. Die Zuschauer dürfen nicht provoziert werden durch beleidigende Zurufe von den Teilnehmern des Umzuges
  • 11. Motivwagen sind beidseitig von je 2. Ordner zu begleiten, die auf ausreichenden Abstand von Zuschauer zu Wagen achten
  • 12. Die Fahrzeugführer haben Betriebserlaubnis/ Zulassung und Führerschein mitzuführen und müssen bei Personenbeförderung das 18.Lebensjahr vollendet haben
  • 13. Während der An und Abfahrt dürfen sich keine Personen auf den Motivwagen aufhalten
  • 14. Während des Umzuges dürfen sich auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln Trittbrettern und Zugverbindungen keine Personen aufhalten.
  • 15. Alkoholgenuss ist dem Fahrzeugführer untersagt.
  • 16. Anfahren und Abbremsen sollte ruck – und stoßfrei erfolgen Mit freundlichen Grüßen Vereinsring Huttengrund e.V.

i. A. R. Damerau