Geschäftsordnung der Sportgemeinschaft 1978 Huttengrund e.V.

Die Beiträge der Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sie betragen z. Zt.
a) ordentliche Mitglieder (männlich oder weiblich) Euro 30,– pro Jahr
b) jugendliche Mitglieder (männlich oder weiblich) Euro 30,– pro Jahr
c) Beitrag für Ehepaare (ohne Kinder) Euro 40,– pro Jahr
d) Familienbeitrag (mit Kinder unter 18 Jahre) Euro 55,– pro Jahr
e) Auszubildende, Studenten, BFD-Leistende (auf Antrag u. Nachweis) Beitragsstufe entfällt
f) Mitglieder über 65 Jahre 15,– Euro pro Jahr
g) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Die Geschäftsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung der SG 1978 Huttengrund e.V. am 21.03.1997 beschlossen und ist am gleichen Tag in Kraft getreten.
Durch Beschluss der Jahreshauptversammlung am 27.03.2009 erfolgte eine Beitragsanpassung/-erhöhung. D ie Beitragsanpassung wird jedoch erst zum 01.01.2010 wirksam.
Alle Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen der Sportgemeinschaft 1978 Huttengrund e.V., die Punkte der beschlossenen Geschäftsordnung betreffen, sind hiermit gegenstandslos.
Bad Soden-Salmünster, den 30.03.2001
Horst Hähnlein (1. Vorsitzender), Ronald Damerau (2. Vorsitzender)
Erwin Faulstich (Hauptkassierer), Alexander Korn (Schriftführer)