Geschäftsordnung der Sportgemeinschaft 1978 Huttengrund e.V.

Paragraph 1 Mitgliederbeiträge

Die Beiträge der Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sie betragen z. Zt.

a) ordentliche Mitglieder (männlich oder weiblich) Euro 36,00 pro Jahr

b) jugendliche Mitglieder (männlich oder weiblich) Euro 36,00 pro Jahr

c) Beitrag für Ehepaare (ohne Kinder) Euro 48,00 pro Jahr

d) Familienbeitrag (mit Kinder unter 18 Jahre) Euro 66,00 pro Jahr

e) Auszubildende, Studenten, BFD-Leistende (auf Antrag u. Nachweis)

15,00 Euro

f) Mitglieder über 65 Jahre 18,00 Euro pro Jahr

g) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

Paragraph 2 Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung der SG 1978 Huttengrund e.V. am 21.03.1997 beschlossen und ist am gleichen Tag in Kraft getreten.

Alle Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen der Sportgemeinschaft 1978 Huttengrund e.V., die Punkte der beschlossenen Geschäftsordnung betreffen, sind hiermit gegenstandslos.

Durch Beschluss der Jahreshauptversammlung am 29.05.2015 erfolgte eine Beitragsanpassung/-erhöhung. Die Erhöhung wird zum 01.01.2016 wirksam.

Bad Soden-Salmünster, den 14.06.2015

Marco Stein (1. Vorsitzender),  Mario Weber (2. Vorsitzender)

Bernfried Hubert (Hauptkassierer), Alexander Korn (Schriftführer)